Zwei Veranstaltungen zur Barrierefreiheit

Der Börsenverein informiert im Rahmen der Leipziger Buchmesse mit zwei Veranstaltungen zum Thema „Barrierefreiheit“, denn bis zum 28. Juni 2025 muss die Buchbranche bei E-Books, E-Readern und im E-Commerce die Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes anwenden.
Mehr im Börsenblatt