„Compact“-Magazin kann zunächst wieder erscheinen

Am 16. Juli hatte das Bundesinnenministerium das rechtsextreme Magazin „Compact“ verboten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 14. August den Sofortvollzug des Verbots im Eilverfahren nun teilweise ausgesetzt. Eine endgültige Entscheidung fällt im Hauptsacheverfahren.
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