„Verlage müssen ihr individuelles Risiko abwägen“

Das „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“, das Mitte 2025 in Kraft tritt, ist für Verlage mit bildbetonten Büchern eine besondere Herausforderung. Welche Ausnahmeregelungen gibt es? Und was ist mit der Backlist? Ein kurzes Update von Susanne Barwick, stellvertretende Justiziarin des Börsenvereins.
Mehr im Börsenblatt