Welche Verpflichtungen zur EU-Entwaldungsverordnung auf Verlage zukommen

Ab dem 30. Dezember bzw. ab dem 30. Juni dürfen Bücher und andere Druckerzeugnisse nur noch dann in der EU in den Verkehr gebracht werden, wenn sie die Vorgaben der EU-Entwaldungsverordnung entsprechen. Der Börsenverein hat ein nützliches FAQ zusammengestellt.
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