Freiwillige Selbstkontrolle bei E-Books: Willkommen in der Mottenkiste!

Verblüffung in der Szene erntet der Börsenvereins-Justiziar Dr. Christian Sprang als er in der vergangenen Woche den Verleger Ausschuss darüber informierte, dass spätestens ab 2017 E-Books im Wege einer freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) eingestuft werden müssen. Damit wären möglicherweise E-Books wie Spielfilme mit FSK 0, 6, 12, 16 oder 18 zu kennzeichnen.

(Quelle: boersenblatt.net Die Marginalglosse-Blog)