Mehr Verlässlichkeit für den Umgang mit Millionen Altbeständen

Der Börsenverein begrüßt, dass der Deutsche Bundestag die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses in zweiter und dritter Lesung angenommen hat. Die darin vorgesehene Ergänzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist nun in Kraft und gilt damit für den Umgang mit Altbeständen im Zusammenhang mit der Empowering Consumers Directive (EmpCo).
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