Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag des Suhrkamp-Minderheitsgesellschafters Medienholding auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt − damit kann der Suhrkamp Verlag in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden.“Ob sich Barlach in die Rolle des Aktionärs fügt oder verkauft, bleibt abzuwarten“, meint Börsenblatt-Redakteur Michael Roesler-Graichen.(Quelle: boersenblatt.net Die Marginalglosse-Blog)
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Suhrkamp: Unseld-Berkéwicz hat das Spiel für sich entschieden
admin/RSS-Feed 19. Dezember 2014