Bundeskartellamt will Amazons Preiskontrolle brechen

Das Bundeskartellamt hat Amazon die Anwendung von Preiskontrollmechanismen auf seinem deutschen Online-Marktplatz untersagt. Die Entscheidung betrifft die Unternehmen Amazon.com Inc., Seattle, und Amazon EU S.à r.l., Luxemburg. Laut Behörde darf Amazon künftig die Preise von Händlern auf dem Marketplace nur noch in Ausnahmefällen beeinflussen – etwa bei Preiswucher und unter Auflagen des Kartellamtes.
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