Wenn am 25. Mai 2018 ein neues Bundesdatenschutzgesetz in Kraft tritt, sollten vor allem Vorstände, Geschäftsführungen und InhaberInnen von Verlagen und Buchhandlungen gewappnet sein. Ihre Pflichten zum Einhalten der Vorschriften des Datenschutzes werden neu geregelt. Im zweiten Teil unserer Serie zur europäischen Datenschutzgrundverordnung geht es um das Thema Datenschutz im Unternehmen.
(Quelle: boersenblatt.net Die Marginalglosse-Blog)